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Wechselkennzeichen: Ein Kennzeichen für mehrere Autos

Veröffentlicht in Tipps & Trends

Die Gründe, mehrere Autos zu besitzen, können vielfältig sein. Der ein oder andere möchte zum Beispiel ein praktisches Auto im Alltag nutzen, aber am Wochenende in einem besonderen Fahrzeug unterwegs sein. Eine Lösung dafür kann ein Wechselkennzeichen sein. Wir erklären, was es dabei zu beachten gilt.

Das Wechselkennzeichen wurde in Deutschland im Juli 2012 eingeführt. Zwei Fahrzeuge können ein Wechselkennzeichen zugeteilt bekommen, jedoch darf das Kennzeichen zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen angebracht werden.

Voraussetzung für die Zulassung mit Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, ein gemeinsames Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden. Außerdem ist es nicht möglich, mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Das Wechselkennzeichen kann nicht mit einem Saisonkennzeichen, einem roten 06- oder 07-Kennzeichen und auch nicht mit einem Kurzzeit- bzw. Exportkennzeichen kombiniert werden. Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen und können sich dieses mit einem nicht historischen Fahrzeug teilen.

Bei der Nutzung eines Wechselkennzeichens wird für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer fällig.

Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird. Dieser Teil wird also hin und her gewechselt. Dazu kommt ein kurzer fahrzeugbezogener Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar bleibt.

So sieht ein Wechselkennzeichen ausBild: AUTOFAHRERSEITE.EU

Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. Das Fahrzeug, das aktuell nicht das volle Kennzeichen trägt, muss also auf Privatgrund abgestellt werden.

Fazit

Für viele Fahrzeugbesitzer ist das Wechselkennzeichen eine prima Möglichkeit, gleichzeitig zwei Autos zuzulassen. Ein paar Punkte sollte man berücksichtigen, dann ist das Kennzeichen eine praktische Lösung. Steuerliche Vergünstigungen gibt es in Deutschland leider für Nutzer von Wechselkennzeichen nicht.

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


 

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