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Richtig Tanken im Sommer

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Richtig Tanken im Sommer: So vermeiden Sie Schäden und Risiken bei Hitze

Unsere Sommer werden immer heißer – oftmals mit Temperaturen von über 30 Grad an mehreren Tagen in Folge. Was viele Autofahrer unterschätzen: Die Hitze kann nicht nur für Menschen belastend sein, sondern auch für Fahrzeuge gefährlich werden. Besonders beim Tanken und Parken sollte man im Sommer einiges beachten.

Vorsicht beim Tanken: Nicht randvoll machen!

Kraftstoff dehnt sich bei Hitze aus. Ein Temperaturanstieg von nur 20 Grad kann bei 50 Litern Benzin etwa einen Liter mehr Volumen erzeugen. Wird der Tank bis zum Rand gefüllt, kann der Kraftstoff überlaufen – das hat unangenehme Folgen. Experten raten daher: Den Tankvorgang spätestens beenden, wenn die Zapfpistole von selbst abschaltet.

Zu voller Tank = echtes Risiko

Übergelaufener Kraftstoff kann den Lack beschädigen oder den Unterbodenschutz angreifen. Im schlimmsten Fall – etwa bei extremer Hitze und direkter Sonneneinstrahlung – ist sogar ein Fahrzeugbrand möglich. Warum? Weil Benzin unterirdisch meist kühl gelagert wird, sich aber beim Tanken und anschließender Hitzeeinwirkung rasch ausdehnt.

Parken mit Bedacht

Nach dem Tanken (oder generell im Sommer) sollte das Auto nicht direkt in der Sonne abgestellt werden. Auch trockene Wiesen, Grasflächen oder Büsche neben heiß gelaufenen Auspuffanlagen bergen eine erhebliche Brandgefahr – besonders bei tiefergelegten Fahrzeugen.

Fazit:

Ein bewusster Umgang mit hohen Temperaturen schützt nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Ihre Sicherheit. Richtiges Tanken und die Wahl eines sicheren Parkplatzes können Schäden und gefährliche Situationen verhindern – für einen sorgenfreien Sommer auf der Straße.

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Mit dem Anhänger in den Sommerurlaub

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Mit dem Anhänger in den Sommerurlaub – So gelingt die Reise stressfrei!

Der Sommerurlaub rückt näher und Ihr habt beschlossen, mit dem Anhänger auf große Fahrt zu gehen? Eine tolle Idee, denn so habt Ihr alles dabei, was Ihr für eine entspannte Auszeit braucht! Doch bevor es losgeht, gibt es einige Dinge zu beachten, um sicher und stressfrei am Urlaubsziel anzukommen.

  1. Überprüfe die Technik deines Anhängers oder Wohnwagens

Bevor Ihr die Straßen unsicher macht, solltet Ihr sicherstellen, dass Euer Anhänger oder Wohnwagen in einwandfreiem Zustand ist. Achtet besonders auf: Reifen, Bremsen, Lichter und die Elektronik.

  1. Gewicht und Zuladung beachten

Überladet Euren Anhänger nicht! Jedes Fahrzeug und jeder Anhänger hat eine maximale Zuladung, die Ihr nicht überschreiten dürft. Achtet darauf, das Gewicht gleichmäßig zu verteilen, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten.

  1. Fahrzeug mit Anhänger richtig beladen

Stelle sicher, dass der Anhänger richtig beladen ist. Schwere Gegenstände sollten möglichst nach unten und auf den Achsen platziert werden, während leichtere Sachen oben und an den Rändern verstaut werden sollten. So verhinderst Du, dass der Anhänger ins Schlingern kommt und sein Fahrverhalten instabil wird. Achtet darauf, dass genügend Gewicht an der Anhängekupplung anliegt - dieses darf die maximale Stützlast jedoch nicht überschreiten. Eine Stützlastwage gibt Euch Informationen dazu, ob die Gewichtsverteilung passt.

  1. Sicherheits-Check vor der Abfahrt

  • Reserven: Packt Ersatzreifen und einen Werkzeugkasten für kleinere Reparaturen unterwegs ein
  • Bremsen und Auflaufbremse: Wenn Euer Anhänger eine Auflaufbremse hat, solltet Ihr sicherstellen, dass diese richtig funktioniert
  • Wasserversorgung & Sanitär: Für den Urlaub im Wohnwagen überprüft auch die Wasser- und Abwasseranlage
  1. Routenplanung und Parkplatzwahl

Plant Eure Route im Voraus und informiert Euch über geeignete Parkplätze für Wohnwagen, insbesondere in und um die Urlaubszentren. Bei längeren Reisen sind regelmäßige Pausen zur Entspannung und Kontrolle des Anhängers unerlässlich.

  1. Fahren im Ausland – Besondere Vorschriften

Wenn Ihr ins Ausland reist, solltet Ihr Euch über die Länderspezifischen Vorschriften informieren.

  • In vielen Ländern gibt es Tempolimits für Fahrzeuge mit Anhängern
  • Alkoholgrenzen können strenger sein, wenn Ihr mit Anhänger unterwegs seid
  • Einige Länder verlangen eine Anhängerbeleuchtung oder bestimmte Warnwesten im Fahrzeug

Fazit:

Mit dem Anhänger oder Wohnwagen in den Sommerurlaub zu fahren ist eine fantastische Möglichkeit, flexibel und unabhängig zu reisen. Und wenn Ihr auf alle oben genannten Punkte achtet, steht einer sicheren und entspannten Reise nichts mehr im Wege!

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Die Ampel wird nicht grün

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Die Ampel wird nicht grün – wann darf ich sie trotzdem überfahren?

Ein häufiger Stressfaktor für Autofahrer ist das Warten an einer Ampel, die einfach nicht auf Grün schaltet. Doch was tun, wenn die Ampel immer rot bleibt? Darf ich sie dennoch überfahren oder muss ich weiterhin geduldig warten?

Grundsatz: Bei Rot anhalten!

Bei einer roten Ampel müssen alle Verkehrsteilnehmer, also auch Fahrradfahrer und Fußgänger, anhalten um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Verkehrsregeln einzuhalten. Das Überfahren einer roten Ampel ohne triftigen Grund ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot geahndet werden kann.

Wann darf ich eine rote Ampel trotzdem überfahren?

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt ist. Eine wichtige Ausnahme ist der Fall, wenn die Ampel aus technischen Gründen nicht funktioniert, also bei einer defekten Ampel. In diesem Fall greift die sogenannte „Verkehrsregelung durch Verkehrsteilnehmer“. Hierbei müssen Fahrer entweder rechts vor links beachten oder sich allgemein vorsichtig verhalten. Das Überfahren der roten Ampel ist nur dann erlaubt, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Wann ist eine Wartezeit zu lang?

Wenn die Ampel trotz der Wartezeit einfach nicht auf Grün schaltet, gibt es ebenfalls eine Regelung. Laut mehreren Gerichtsurteilen gilt eine Wartezeit von drei bis fünf Minuten als angemessen. Wird diese Zeit überschritten und die Ampel schaltet nicht auf Grün, dürfen Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger die rote Ampel nach dieser Wartezeit überfahren.

Besonderheit bei Einsatzfahrzeugen

Ein weiterer Sonderfall tritt ein, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist. In diesem Fall dürfen andere Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überfahren, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen und so den Einsatz schnell zu ermöglichen. Wichtig: Wenn dabei ein Blitzer ausgelöst wird, muss für das Bußgeld kein Einspruch eingelegt werden, da der Grund des Überfahrens gerechtfertigt ist.

Fazit: 

Auch wenn es verlockend erscheint, die rote Ampel einfach zu überfahren, gilt: Sicherheit und Regelkonformität haben immer Vorrang! Das Überfahren einer roten Ampel ist nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa bei einer technischen Störung, einem Einsatzfahrzeug oder wenn ein sicheres Anfahren bei Gelb nicht mehr möglich ist.

 

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Ihre Rechte bei der Polizeikontrolle

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Ihre Rechte bei der Polizeikontrolle: Das sollten Sie wissen!

Eine Verkehrskontrolle ist für viele Autofahrer ein unangenehmes Erlebnis. Besonders dann, wenn man nicht genau weiß, was die Polizei eigentlich darf und was nicht. Damit Sie in Zukunft souverän bleiben, klären wir hier die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte bei der Polizeikontrolle.

Muss ich alle Fragen beantworten?

Nein. Sie sind nur verpflichtet, die sogenannten Personalien anzugeben – also Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. Ihren Beruf. Alle anderen Fragen – etwa zu Ihrer Fahrtroute, Ihrem Ziel oder ob Sie etwas getrunken haben – müssen Sie nicht beantworten. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.

Muss ich einen Alkohol- oder Drogentest machen?

Nicht ohne Zustimmung. Die Polizei darf Sie zwar auffordern, freiwillig einen Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest zu machen – verpflichtet sind Sie dazu aber nicht. Aber Achtung: Lehnt man den freiwilligen Test ab, kann die Polizei bei begründetem Verdacht eine Blutentnahme anordnen – ggf. nach richterlicher Entscheidung oder bei Gefahr im Verzug.

Darf die Polizei in mein Handy schauen?

Kurz gesagt nein – zumindest nicht ohne Weiteres. Die Polizei darf Ihr Handy nicht einfach durchsuchen oder öffnen. Dafür ist in der Regel ein richterlicher Beschluss nötig, es sei denn, es liegt ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vor und es besteht Gefahr im Verzug.

Darf die Polizei mein Auto oder den Kofferraum durchsuchen?

Nicht einfach so. Eine Durchsuchung Ihres Fahrzeugs ist nur zulässig:

  • wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt,
  • wenn Gefahr im Verzug besteht (z. B. Drogen, Waffen, gestohlene Ware) oder
  • wenn Sie der Durchsuchung freiwillig zustimmen.

Routinekontrollen geben allein keinen Anlass, Ihr Auto zu durchsuchen. Sie dürfen eine Durchsuchung ablehnen – die Polizei muss dann eine Rechtsgrundlage benennen oder ggf. einen Durchsuchungsbeschluss einholen.

Fazit:

Bei einer Polizeikontrolle ist es wichtig, höflich und kooperativ zu bleiben – aber auch, seine Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Sie müssen nicht alles mitmachen oder beantworten. Informieren Sie sich vorab, damit Sie im Fall der Fälle gelassen reagieren können.

 

Ein Tipp von der Autofahrerseite:
Bleiben Sie ruhig und freundlich, auch wenn Sie sich in einer unangenehmen Situation befinden, meist begegnen Ihnen die Polizisten dann auch mit Respekt. Wenn die Polizei Sie zu etwas auffordert, von dem Sie nicht sicher sind, ob es in Ordnung ist, fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage.

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Parkplatz freihalten

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

 

Parkplatz freihalten – ist das eigentlich erlaubt?

Viele Autofahrer kennen das Problem: Man möchte einen Parkplatz reservieren um sicherzustellen, dass man nach dem Einkauf oder einem Termin auch einen Platz hat. Es stellt sich also die Frage, ob es erlaubt ist einen Parkplatz freizuhalten, indem man diesen beispielsweise mit einem Gegenstand blockiert oder den Beifahrer bittet, diesen freizuhalten?

Was sagt die StVO?

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass das Blockieren oder unrechtmäßige Reservieren von Parkplätzen ohne berechtigten Grund nicht erlaubt ist. Das sogenannte „Parken“ ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer einen Parkplatz unrechtmäßig blockiert, kann mit einem Bußgeld oder sogar einem Abschleppverfahren rechnen.

Was ist also erlaubt?

Das Freihalten eines Parkplatzes, um ihn später selbst zu nutzen, ist nur dann erlaubt, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Das bedeutet, dass das absichtliche Freihalten durch Gegenstände oder das Parken in einer Weise, die den Verkehrsfluss behindert, verboten sein kann. Besonders problematisch wird es, wenn dadurch andere Fahrer keinen Platz finden oder der Verkehrsfluss erheblich gestört wird.

Fazit

Kurz gesagt: Es ist grundsätzlich nicht erlaubt einen Parkplatz absichtlich unrechtmäßig zu blockieren oder zu reservieren. Wer einen Parkplatz benötigt, sollte auf legale und faire Weise vorgehen, um Konflikte und Bußgelder zu vermeiden. So tragt ihr zu einem reibungslosen Verkehrsfluss bei und vermeidet unnötigen Ärger!

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Motorradfahrer im Stau

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Motorradfahrer im Stau – was ist erlaubt und was nicht?

Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation: Im Stau oder an der Ampel taucht plötzlich ein Motorradfahrer auf, der sich elegant zwischen den wartenden Autos hindurchschlängelt. Schnell stellt sich die Frage: Dürfen Motorradfahrer das überhaupt?

Was sagt die StVO?

Nach aktueller Rechtslage ist in Deutschland das Vorbeifahren von Motorrädern zwischen den Fahrspuren, zum Beispiel auf der Mittellinie zwischen zwei Fahrstreifen, nicht erlaubt. Auch das Überholen an Ampeln rechts oder zwischen den Fahrzeugen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Laut § 5 StVO ist das Überholen grundsätzlich nur links erlaubt – Ausnahmen gelten z. B. auf Autobahnen im Stau bei Schrittgeschwindigkeit: Dann dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur in Schrittgeschwindigkeit schneller fahren als die auf der linken.

Welche Strafen drohen?

Wer als Motorradfahrer zwischen den Spuren überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich – im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.

Warum ist das problematisch?

Das sogenannte „Lane Splitting“ mag aus Sicht der Motorradfahrer praktisch erscheinen – gerade im Sommer oder bei langen Staus. Doch für Autofahrer birgt es erhebliche Risiken:

  • Plötzliche Spurwechsel können zur Gefahr für den Zweiradfahrer werden
  • Viele Autofahrer rechnen nicht mit einem Fahrzeug zwischen den Spuren
  • Der enge Raum erhöht das Risiko für Spiegelberührungen und Unfälle

Fazit 

Auch wenn es in vielen anderen Ländern (z. B. Frankreich oder Italien) erlaubt oder geduldet wird – in Deutschland bleibt das Überholen zwischen Spuren verboten. Motorradfahrer sollten Rücksicht nehmen und Staus genauso aushalten wie Autofahrer. Wer doch überholen will, muss sich an die Regeln halten – sonst drohen Bußgelder und erhöhte Unfallgefahr.

Ein Tipp von der Autofahrerseite: Als Autofahrer an heißen Tagen möglichst genügend Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen lassen – nicht aus Pflicht, sondern aus Rücksicht. Gegenseitige Aufmerksamkeit hilft allen weiter – auch im Stau.

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Fahrzeuganmeldung nach dem Autokauf

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Fahrzeuganmeldung nach dem Autokauf – So geht's richtig!

Der Autokauf ist für viele ein aufregender Moment – endlich ist das Traumauto gefunden! Doch bevor es damit auf die Straße geht, steht ein weiterer wichtiger Schritt an: Die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Gerade wer diesen Behördengang zum ersten Mal selbst erledigt, steht oft vor vielen Fragen.

Gut vorbereitet ist halb angemeldet

Um lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle zu vermeiden, lohnt sich eine gute Vorbereitung. In vielen Städten ist ein Termin erforderlich – daher sollten bei der Terminbuchung bereits alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller ist die Zulassung erledigt. Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Kaufvertrag
  • Ggf. bisherige Kennzeichen (bei Wiederzulassung)

Tipp: Bestehen Sie bereits beim Kauf auf alle relevanten Dokumente – das vermeidet späteren Aufwand. Und wenn Sie das Fahrzeug im Auftrag des Halters zulassen wollen, dann denken Sie an die Vollmacht und den Ausweis des Auftraggebers.

Wunschkennzeichen reservieren – bequem online möglich

Immer mehr Fahrzeughalter entscheiden sich für ein Wunschkennzeichen, sei es aus persönlichen oder praktischen Gründen. Die gute Nachricht: Eine Reservierung ist bei den meisten Straßenverkehrsämtern bequem online möglich. Dort können Sie prüfen, welche Kombinationen noch frei sind und Ihre Wunschkombination reservieren. Die Reservierung kostet in der Regel ca. 10–15 Euro.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Fahrzeuganmeldung ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Dazu zählen:

  • Anmeldegebühren: ca. 30–50 Euro
  • Wunschkennzeichen (optional): ca. 10–15 Euro
  • Kennzeichenprägung: ca. 20–40 Euro (je nach Anbieter)

Fazit:

Die Anmeldung eines Fahrzeugs nach dem Autokauf ist kein Hexenwerk – aber eine gute Vorbereitung ist alles. Mit den richtigen Unterlagen, einer frühzeitigen Wunschkennzeichen-Reservierung und etwas organisatorischem Geschick ist die Zulassung schnell erledigt. Und dann heißt es: Gute Fahrt!

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Ab wann gilt ein Auto als Totalschaden?

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Ab wann gilt ein Auto als Totalschaden?

Wenn es um den Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall geht, stellen sich viele Autofahrer die Frage: Wann ist mein Auto eigentlich ein Totalschaden? Diese Entscheidung ist für viele auch finanziell relevant, da sie darüber entscheidet, ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, es abzuschreiben.

Was bedeutet „Totalschaden“ eigentlich?

Ein Auto gilt als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder sehr nahe daran sind. Das bedeutet, dass die Kosten, um das Fahrzeug wieder in einen sicheren und fahrbereiten Zustand zu versetzen, wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind. Statt das Auto zu reparieren, entscheidet die Versicherung meist, das Fahrzeug zu übernehmen und den sogenannten Wiederbeschaffungswert auszuzahlen.

Die gesetzliche Regelung: Die 130 %-Regel

In Deutschland ist die sogenannte „wirtschaftliche Totalschadensgrenze“ gesetzlich geregelt. Diese liegt bei etwa 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Das bedeutet: Wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des aktuellen Wertes des Autos betragen, wird das Fahrzeug in der Regel als Totalschaden eingestuft.

Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen

Neben den reinen Kosten spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie das Alter des Fahrzeugs, der Zustand vor dem Unfall und die Art des Schadens. Bei älteren Autos kann es sein, dass die Versicherung den Totalschaden bereits bei geringeren Reparaturkosten anerkennt, weil der Restwert des Autos ohnehin niedrig ist.

Die Rolle der Airbags bei der Schadensbewertung

Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung eines Unfalls ist auch die Funktion der Airbags. Airbags sind ein entscheidender Schutz bei Kollisionen und können den Schaden an der Karosserie erheblich beeinflussen. Bei einem Unfall, bei dem die Airbags auslösen, ist oft ein höherer Schaden zu verzeichnen, was die Reparaturkosten steigen lässt.

Was passiert nach einem Totalschaden?

Wenn dein Auto als Totalschaden eingestuft wird, hast du in der Regel folgende Optionen:

  • Das Fahrzeug an die Versicherung verkaufen (oft zum Restwert).
  • Das Fahrzeug selbst abholen und reparieren lassen (falls du das möchtest und die Kosten tragbar sind).
  • Das Fahrzeug verschrotten lassen.

Fazit

Ein Auto gilt als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder sehr nahe daran sind, wobei die gesetzliche Grenze bei etwa 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegt. Dabei spielen auch Faktoren wie Airbags, Sensoren und der allgemeine Zustand des Autos eine Rolle.

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Verkehrsregeln im Parkhaus

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Verkehrsregeln im Parkhaus

Das Parkhaus ist oft ein Ort des hektischen Verkehrs, enger Wendungen und teils unerwarteter Begegnungen mit anderen Fahrzeugen. Doch auch in diesen speziellen Bereichen gelten natürlich Verkehrsregeln – und die Frage, die sich viele Autofahrer stellen, ist: Gilt hier auch „rechts vor links“?

Die Grundregel im Parkhaus

Oft gibt es bei der Einfahrt in ein Parkhaus ein Schild, auf dem steht: „Hier gilt die StVO“. Bedeutet das, dass die StVO ohne dieses Schild nicht gelten würde? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Parkhaus im rechtlichen Sinne als „innerhalb einer geschlossenen Ortschaft“ betrachtet wird, auch wenn es sich um ein privates Grundstück handelt. In Deutschland sind solche Parkflächen in den meisten Fällen als „öffentliche Straßen“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu betrachten, zumindest, wenn sie für den allgemeinen Verkehr zugänglich sind. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Verkehrsvorschriften der StVO auch auf Parkhäuser angewendet werden – mit einigen Ausnahmen.

  1. Enge Fahrgassen und Wendekreise

In Parkhäusern sind die Fahrgassen häufig schmaler, und der Verkehr wird oft durch unübersichtliche Kurven und Wendepunkte erschwert. Hier wird „rechts vor links“ nicht immer so strikt angewendet wie auf offenen Straßen, da die Parkplätze und Fahrwege in der Regel nicht klar als Kreuzung oder Einmündung markiert sind.

  1. Fahrtrichtung auf Fahrwegen

Auch wenn „rechts vor links“ im Parkhaus nicht überall die zentrale Regel darstellt, gibt es oft markierte Fahrtrichtungen oder Einbahnstraßen, die vorrangig beachtet werden müssen. Diese Regeln sollten immer Vorrang haben, da sie häufig aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben sind.

  1. Vorfahrt an Ein- und Ausfahrten

An den Aus- und Einfahrten eines Parkhauses kann es durchaus zu Situationen kommen, in denen „rechts vor links“ zur Anwendung kommt – etwa, wenn ein Fahrzeug aus einer Parklücke fährt und auf ein anderes Fahrzeug an einer Einmündung im Parkhaus trifft. Hier gilt es, besonders aufmerksam zu sein und den fließenden Verkehr zu berücksichtigen.

Die Rolle der Schilder und Markierungen

Viele Parkhäuser haben zusätzlich spezielle Verkehrsschilder, die das Verhalten der Fahrer regeln. Besonders wichtig sind:

  • Vorfahrtsregelungen, die genau festlegen, welche Fahrtrichtung Vorrang hat.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen, um das Unfallrisiko zu minimieren.
  • Parkflächenmarkierungen, die das Parken erleichtern und so für einen reibungslosen Verkehrsfluss sorgen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „rechts vor links“ im Parkhaus grundsätzlich nicht so strikt gilt wie im normalen Straßenverkehr, da die Verkehrsführung oft anders organisiert ist. Dennoch bleibt Vorsicht der wichtigste Begleiter beim Fahren in Parkhäusern. Wer aufmerksam fährt, auf Markierungen und Schilder achtet und den fließenden Verkehr berücksichtigt, kann Unfälle vermeiden und sicher seinen Parkplatz finden. In Parkhäusern gilt also in erster Linie: Vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend – und nicht ausschließlich „rechts vor links“.

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