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Rotes Kennzeichen: Wer darf damit fahren?

Veröffentlicht in Verkehr

Man kennt sie aus Werkstätten und von Probefahrten beim Autohändler. Die roten Kennzeichen fallen im Straßenverkehr sofort auf. Aber welche Varianten gibt es und wer darf sie benutzen? Wir klären auf!

Rote Kennzeichen nicht mehr für Privatleute

Um es gleich vorwegzunehmen: Als Privatperson dürfen sie die roten Kennzeichen an Ihrem Wagen nicht mehr nutzen, außer Sie fahren einen mit bestimmten Auflagen belegten Oldtimer (s.u.).
Bereits seit Jahren wird die rote Nummer nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben. Diese müssen, falls sie ein Fahrzeug überführen möchten, ein maximal fünf Tage gültiges Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Ab dem 1. April 2015 dürfen mit diesen neuen Kurzzeitkennzeichen nur noch Autos mit gültiger TÜV-Plakette bewegt werden. Mit einem verkehrssicheren Fahrzeug sind, in Verbindung mit dem Kurzzeitkennzeichen, allerdings auch Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt HU-Prüfpunkt auch ohne gültige TÜV-Plakette erlaubt.
Der Vorteil der roten Nummer liegt allerdings klar auf der Hand: Man kann mehrere Fahrzeuge damit bewegen. Das macht sie zu einem "Muss“ für Werkstätten und Autohändler, um Probe- oder Prüffahrten durchführen zu können.

Rote Kennzeichen mit einer 05/06er Nummer für die gewerbliche Nutzung

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Die roten Kennzeichen unterscheiden sich in der Funktion, erkennbar durch die Nummerierung. Das heißt, ein rotes Kennzeichen mit der Folgenummer "05“ wird seit 1. Juni 2012 von Prüforganisationen und anerkannten Überwachungsorganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchungen und Begutachtungen verwendet.
Folgt auf die Ortskennung eine "06“, handelt es sich um Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten, Kraftfahrzeugteilehersteller und Kraftfahrzeughändler, die sich auf Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten befinden. Auch bei der klassischen Probefahrt eines Interessenten bei einem Autohaus kommt diese Nummer zum Einsatz.
Dabei gibt es einen entscheidenden Vorteil dieser roten Nummer: Sie ist an kein spezifisches Fahrzeug gebunden, d.h. Gewerbetreibenden steht es frei, das Wechselkennzeichen für unterschiedliche Fahrzeuge zu verwenden. Allerdings wird dem Kennzeichen ein Fahrzeugscheinheft zugeteilt, das 20 Fahrzeugscheine enthält. In diesem muss man für alle Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen bewegt werden sollen, vor der ersten Fahrt eine Seite vollständig ausfüllen und unterschreiben.Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Die Betreiber der roten Nummer müssen, um eine rote Nummer zu bekommen, den Gewerbeschein und einen gültigen Versicherungsschutz vorlegen. Laut ADAC muss ein Bedarf vorliegen und innerhalb einer umfassenden Bewertung des neuen Besitzers unter anderem auch die Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Benötigt werden deshalb auch Dokumente wie: Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis), Verkehrszentralregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes.
Des Weiteren muss in vielen Kommunen auch ein Nachweis über das Vorhandensein von Betriebsfläche durch Pacht- bzw. Mietvertrag oder Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Betriebsfläche in einem Wohngebiet, ist zusätzlich eine baunutzungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Verleihen darf der Betrieb die rote Nummer im Nachhinein natürlich nicht.

Die 07er Kennzeichen sind den "Oldies“ vorbehalten

Eigentlich gibt es für die Oldtimer, d.h. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, die bekannten H-Kennzeichen. Diese H-Kennzeichen berechtigen zum Dauerbetrieb des Oldtimers auf den öffentlichen Straßen.
Das rote 07er-Kennzeichen ist lediglich für den vorübergehenden Betrieb gedacht. Die Vorteile liegen in der freien Benutzung des Schildes für mehrere Oldtimer.
Dabei können, je nach Zulassungsstelle, pro Schild bis zu zehn, in manchen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden.
Laut "Hamburger Abendblatt“ ist der Zweck der Fahrten mit dem 07er Kennzeichen eingeschränkt: Die Ausfahrten müssen "der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“. Das können z.B. Oldtimer-Treffen, Ausstellungen oder auch Oldtimer-Rallyes sein.
Bis zum 1. März 2007 war das 07er- Kennzeichen auch für die sogenannten Youngtimer, d.h. mindestens 20 Jahre alte Fahrzeuge erlaubt.
Außerdem muss der Zulassungsbehörde seit dem 1. März 2007 auch ein Gutachten über das Fahrzeug (s. § 23 StVZO) vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Gutachtenerstellung wird eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchgeführt. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Versicherungsbestätigung ist für die Beantragung Voraussetzung.
Halten Sie auf jeden Fall vor dem Antrag auf Ausstellung einer roten Nummer Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt, da die vorzulegenden Dokumente je nach Zulassungsstelle variieren können.
Mehrere Kennzeichenschilder mit der gleichen Nummer sind bei dieser Variante kein Problem, selbst unterschiedliche Größen für Pkw und Motorräder sind möglich.

Fazit

Nicht alle roten Kennzeichen haben die gleiche Bedeutung. Zu den unterschiedlichen Typen gibt es eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten. Man sollte daher nicht auf die Idee kommen, sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum mit einer roten Nummer auf öffentlichen Straßen nicht zweckgebunden zu bewegen, denn dann drohen hohe Ordnungsstrafen.
Falls Sie ein Gutachten für Ihren Oldtimer benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre freie Kfz-Fachwerkstatt, diese kann Ihnen bestimmt weiterhelfen.

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Bilder/Grafiken zu diesem Artikel:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

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