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Wann rechts vor links nicht mehr gilt

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Verkehr

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Im Alltag ist die Vorfahrt in den allermeisten Fällen von Ampelanlagen und Beschilderungen geregelt. Wenn die nicht vorhanden sind oder ausfallen greift eine der goldenen Regeln im Straßenverkehr: Rechts vor links! Es gibt aber Ausnahmen, die wir in diesem Artikel zusammengetragen haben.

Vier Autos an einer Kreuzung, wer darf zuerst?

werhatvorfahrt mit schildQuelle: vectorpouch/macrovector/AUTOFAHRERSEITE.EU

Den Klassiker kennen Autofahrer sicher noch aus dem Fahrschulunterricht: Eine Kreuzung mit ausgefallener Ampelanlage und aus jeder Richtung kommt ein Auto. Wenn dann auch noch alle vier Autos entweder geradeaus oder nach links abbiegen wollen, hat jedes Vehikel einen Nachbarn zu seiner Rechten und damit ein Fahrzeug, welchem Vorfahrt zu gewähren ist. Denn es gilt: Rechts vor links. Damit kein immerwährender Stillstand an der Kreuzung eintritt muss nun also eine Lösung her. Einfach drauflosfahren ist dabei allerdings nicht ratsam, denn dann missachtet mindestens ein Fahrer die Vorfahrt. Vielmehr müssen sich die Fahrer und Fahrerinnen beispielsweise per Handsignal verständigen, wer als zuerst fahren darf. Verzichtet in unserem Beispiel der blaue Kombi auf seine Vorfahrt und lässt den gelben Wagen zu seiner Linken vor, löst sich unmittelbar danach die gesamte Pattsituation auf. Der grüne Kombi wird als nächstes fahren dürfen, da niemand mehr zu seiner Rechten ist, dann der Lkw und zum Schluss das blaue Auto.

Kreisverkehr mit schildQuelle: vectorpouch/macrovector/AUTOFAHRERSEITE.EUNächstes Fahrschulbeispiel: Der Kreisverkehr

Wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist, dem wird hin und wieder auffallen, dass der Kreisverkehr für so manchen Autofahrer ein Buch mit sieben Siegeln zu sein scheint. Dabei ist das Fahren im Kreis gar nicht so schwer, wie manch einer befürchtet. Der Verkehr im Kreisverkehr hat Vorfahrt. Wenn niemand von links kommt, kann man also bedenkenlos einfahren und muss auch keinen Gegenverkehr fürchten. Egal ob ein-, zwei, oder fünfspurig, Kreisverkehre verlaufen nur in eine Fahrtrichtung. Beim Ausfahren ist das dem umliegenden Verkehr mit dem Setzen des Blinkers zu signalisieren. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Es gibt auch kreisförmig geführte Verkehrssituationen ohne ersichtliche Beschilderung. Dann gilt selbstverständlich rechts vor links.

Gilt die StVO auch auf Parkplätzen?

Die Kurzfassung der Antwort ist Jein. Zwar hält sich der Irrglaube, dass auch auf Parkplätzen, in Tiefgaragen und Parkhäusern die Straßenverkehrsordnung und damit auch die Regel rechts vor links uneingeschränkt gilt; Grundsätzlich gilt ein Parkplatz aber eben nicht als Straße. Nicht überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, greift auch automatisch Verkehrsordnung. Häufig lässt sich daher etwa an Parkhauseinfahrten der Hinweis "Hier gilt die StVO" finden. Damit die Rechtsprechung das im Zweifelsfall genauso sieht, muss ein Parkplatz wenigstens folgendes Kriterium erfüllen: Die Verkehrsführung muss eindeutig als Straße zu erkennen sein. Ist dem nicht so, findet im Regelfall auch die StVO keine Anwendung. Kommt es zum Unfall, werden nicht selten beide Beteiligten zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten, da die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann.

Abgesenkter Bordstein, Einfahrten und Co.

Das Fahren auf unbefestigten Straßen, etwa auf Wald- und Feldwegen, erfordert grundlegend ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Sobald man von dort aus auf eine "richtige" Straße einmündet, gilt - Sie ahnen es schon - eben nicht rechts vor links, denn nicht befestigte Straßen sind nicht vorfahrtsberechtigt. Wird ein abgesenkter Bordstein überfahren, muss Vorfahrt gewährt werden. Das gilt für Grundstückseinfahrten genauso wie für Tankstellengelände. Eine Ausnahme hierbei kann eine Tempo-30-Zone darstellen und auch, wenn der Bordstein über eine weite Strecke abgesenkt ist. Hier haben Gerichte die Vorfahrtsregel bereits unterschiedlich bewertet. In einer verkehrsberuhigten Zone etwa gilt rechts vor links auch dann, wenn weitere einmündende Straßen über abgesenkte Bordsteine verfügen. Die Vorfahrt zu missachten stellt übrigens eine Verkehrswidrigkeit dar und gerade, wenn es im Zuge dessen zu Blechschäden kommt, kann es erfahrungsgemäß schnell teuer werden.

Fazit

Rechts vor links. Dieses Credo ist allgegenwärtiger Begleiter im Straßenverkehr und hilft uns im alltäglichen Verkehr mit den allermeisten Verkehrssituationen zurechtzukommen. An allen Kreuzungen und Einmündungen ist auf den rechtsliegenden Verkehr zu achten und Vorfahrt zu gewähren. Und beachten Sie stets, dass die gegenseitige Rücksichtnahme hilft kritische Situationen zu vermeiden.

Wir fassen noch einmal in aller Kürze zusammen, wann die goldene Regel rechts vor links nicht gilt:

  • Wenn Verkehrszeichen, Ampelanlagen oder Polizisten den Verkehrsfluss regeln
  • Beim Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt und bei abgesenkten Bordsteinen
  • Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg
  • Beim Ausfahren aus einer verkehrsberuhigten Zone
  • Beim Verlassen eines Parkplatzes, eines Parkhauses oder einer Tankstelle
  • In eindeutigen Pattsituationen

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