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Immer Pflicht: Schulterblick nicht vergessen!

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Jeder Autofahrer hat den Fahrlehrer noch im Ohr, der unerbittlich beim Abbiegen und Spurwechsel darauf hinwies, dass man den Schulterblick nicht vergessen darf. Mit dem Führerscheinerwerb entwickelt jeder Autofahrer seinen eigenen Fahrstil. Der Schulterblick wird oftmals nicht mehr konsequent durchgeführt. Die Wichtigkeit des Schulterblicks wird unterschätzt, denn wird dieser nicht gemacht, können schwere Unfälle die Folge sein.

Pkw nimmt Radfahrer die Vorfahrt an der AmpelQuelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn

Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick, noch einmal vor dem Abbiegen Außenspiegel und Schulterblick – der Fahrlehrer wurde nicht müde das Vorgehen zu wiederholen. Der Schulterblick ist ein wesentlicher und fester Bestandteil der Ausbildung in der Fahrschule. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Schrittes beim Abbiegen und Spurwechsel wird immer wieder darauf hingewiesen. Auch in der praktischen Fahrprüfung achtet der Prüfer, ob der Blick über die Schulter ausgeführt wird. Fehlt dieser, ist dies ein Grund, um bei der Prüfung durchzufallen.

Wann muss man den Schulterblick nutzen?

Vorab: Nicht nur Autofahrer sollten den Schulterblick im Auto nutzen. Auch für Rad- und Motorradfahrer ist er fundamental. Um keinen anderen Verkehrsteilnehmer bei einem Spurwechsel oder einem Abbiegevorgang zu gefährden, ist es wichtig, die gesamte Verkehrssituation im Blick zu haben.

Mit den Innen- und die Außenspiegel im Auto kann man nur einen eingeschränkten Bereich einsehen – hinter und neben Ihnen. Dies reicht oftmals aus, um andere KFZ-Fahrzeuge auszumachen. Doch über die Spiegel lässt sich nun eben nicht alles einsehen. Es bleibt ein blinder Fleck, der sogenannte tote Winkel.

Befindet sich beispielsweise ein Fußgänger oder Radfahrer in diesem Bereich, kann dieser beim Abbiegen leicht übersehen werden. Die Konsequenz: Unfälle mit Personenschaden. Gerade bei großen und schweren Fahrzeugen kann dies teilweise tödlich ausgehen. Ein Schulterblick, oder auch Seitenblick genannt, kann Abhilfe schaffen, um den toten Winkel erfassen zu können.

Assistenten machen Autofahrer nachlässig

Fahrerassistenzsysteme machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Diese sollen die Aufmerksamkeit der Autofahrer verstärken und somit dazu beitragen, dass Unfälle vermieden werden. Laut einer Umfrage des US-Automobilclubs AAA, an der 1.400 Besitzer von Fahrzeugen mit diversen Assistenten teilnahmen, vertrauen viele zu stark auf die technischen Helfer. Knapp ein Drittel der Autofahrer, die einen Totenwinkel-Warner an Bord haben, verlässt sich komplett auf die Technik und verzichtet daher beim Spurwechsel auf den notwendigen Schulterblick.

Außerdem kannten fast 80 Prozent der Befragten die Grenzen des Systems nicht. Sie glaubten fälschlicherweise, dass dieses Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrzeuge, die sehr schnell vorbeifahren, erkennt. Doch die meisten Systeme warnen nur Fahrzeuge im nicht einsehbaren Bereich.

Bußgelder und Punkte drohen

Autofahrer, die keinen Schulterblick durchführen, machen sich nicht direkt strafbar. Denn eine solche Strafe sieht der Bußgeldkatalog nicht vor. Aber: Kommt es beim Abbiegen oder Spurwechsel zu einem Unfall, greift der Strafkatalog (siehe Tabelle). Ein Fahrverbot kann man für das falsche Abbiegen oder falschen Spurwechsel nicht bekommen, dennoch können bis zu 85 Euro Strafe fällig werden und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Beschreibung

BußgeldPunkte
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen - mit Gefährdung 70 € 1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 70 € 1
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen - mit Gefährdung 70 € 1
... mit Sachbeschädigung 85 € 1
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 € 1
Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei andere 30 € -
Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall 35 € -

Einen Haken gibt es aber: Laut eines Urteils des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 32 C 4/15) ist die Sachlage klar: Wer den Schulterblick vergisst, vernachlässigt seine Sorgfaltspflicht und ist voll zu hundert Prozent haftbar. Das Gericht stellt klar heraus: Der Schulterblick sei allein schon wegen des viel größeren Blickwinkels nötig. In diesem Fall hatte ein Autofahrer beim Spurwechsel den Schulterblick vergessen. Der Ausscherende müsse sich so verhalten, dass er andere dabei nicht gefährdet, so das Gericht.

Fazit

Über die Innen- und Außenspiegel hat man einen guten Einblick über das Geschehen rund um sein Fahrzeug - aber keinen kompletten Rundumblick! Es bleibt ein toter Winkel. Um eben beim Spurwechsel oder beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer, sei es Autos, Motor-, Fahrradfahrer oder Fußgänger zu übersehen, sollte der Schulterblick immer gemacht werden. Wie in der Fahrschule erlernt, sollte der Schulterblick fester Bestandteil des Spurwechsels bzw. des Abbiegevorgangs werden. Neben den Spiegel muss dieser getätigt werden und sollte ein Automatismus werden. Zudem sollte Fahrerassistenzsystemen wie Totenwinkel-Warnern nicht blind vertrauen werden.

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