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StVO: Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht überall!

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Wer hätte das gedacht: Selbst die Straßenverkehrsordnung ist nicht überall gültig und nicht einmal Schilder die auf die StVO hinweisen, besitzen immer Rechtsgültigkeit. Aber warum ist das so?

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUStVO nicht immer gültig

Auf öffentlichen Straßen gilt grundsätzlich immer die StVO, aber wie sieht es auf Privatgrundstücken oder Betriebsparkplätzen aus? Wie lauten hier die Regeln?

Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat seinen Wagen auf dem betriebseigenen Parkplatz abgestellt. Nun ist sein Arbeitstag zu Ende und er fährt im Sinne der Straßenverkehrsordnung völlig regelkonform Richtung Ausgang. Doch kurz vor der Ausfahrt nimmt ihm ein anderer Mitarbeiter die vermeintliche Vorfahrt und es kommt zur Kollision der beiden Fahrzeuge.
Die Rechtslage scheint völlig klar zu sein, denn auf dem Betriebsgelände steht ein Schild mit der Aufschrift: "Hier gilt die StVO“. Und da der Unfallgegner eindeutig ein Vorfahrtsfehler begangen hat, wähnt sich unser Autofahrer im Recht.
Um es kurz zu machen: Die eine übergreifend gültige Lösung gibt es nicht, denn auf dem Supermarktplatz gelten andere Regeln als auf dem Privatgelände. Auf dem Supermarktparkplatz liegt die Schuld bei demjenigen, der offensichtlich die Vorfahrt missachtet hat, auf einem Privat- oder einem Betriebsgelände greifen viele Faktoren ineinander und die Schuldfrage kann oftmals erst vor Gericht endgültig geklärt werden.

Wo liegen die Schwachpunkte?

Aber hier liegt leider, für den Beschädigten, der Fehler im Detail. Denn der Unfall passierte nicht im öffentlichen Raum, denn Betriebsparkplätze sind in den Augen des Gesetzes nicht öffentliche, private Parkplätze.
Damit liegt ein grundlegender Unterschied zu den öffentlichen Parkplätzen vor. Diese Parkplätze, z.B. vor Supermärkten unterliegen, im Gegensatz zu den Betriebsparkplätzen der StVO. Ausschlaggebend ist hierbei eine öffentliche Zugänglichkeit für alle Bürger.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUAuf privaten oder betrieblich zugeordneten Parkplätzen gelten andere Regeln

Nichtöffentliche oder gar abgesperrte Parkplätze, wie z.B. Betriebsparkplätze, unterliegen laut "FOCUS“ niemals der StVO. Im Grunde kann hier der Eigentümer oder der Unternehmer im Extremfall sogar seine eigenen Regeln festlegen.  
Darüber sollte man sich bei der Benutzung von z.B. Firmenparkplätzen bewusst sein, denn im Falle eines Unfalls sind Sie nicht automatisch im Recht, denn hier gelten andere Regeln. Dabei dient der Hinweis auf dem "Hier gilt die StVO“ Schild bestenfalls als Empfehlung oder Richtungsweisung bezüglich der Verhaltensregeln auf dem Grundstück und nicht mehr.

Der Supermarktparkplatz

Der Parkplatz des Supermarktes stellt eine besondere Verkehrssituation dar. Eigentlich könnte man annehmen, dass auch hier die Regeln der StVO außer Kraft gesetzt werden, das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Ausschlaggebend für den Sonderstatus des Supermarkt-Parkplatzes ist die öffentliche Zugänglichkeit des Areals und die damit einhergehende Rechtslage. So gelten hier StVO und StVG uneingeschränkt. Dadurch, dass auf den Parkplätzen aber keine offiziellen Straßen vorhanden sind, können allerdings nur wenige Regelungen der StVO direkt angewandt werden.

Der Paragraph 1 der StVO gilt allerdings immer:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Diese Regelung greift natürlich nicht nur auf Supermarkt-Parkplätzen, auch auf den Parkplätzen von Möbelhäusern, Baumärkten, Gartencentern etc. finden die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) und das StVG (Straßenverkehrsgesetz) Anwendung.

Fazit

Halten Sie sich, egal ob Sie den Firmenparkplatz benutzen oder gerade in einem Möbelhaus einkaufen wollen, an die Grundsätze des §1 der StVO und fahren Sie gelassen und vorausschauend. Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer und fahren Sie defensiv.
Das entspannt die Situation und bringt somit auch ein Plus an Sicherheit auf den Parkplatz. Und das kommt jedem Autofahrer zugute, auch Ihnen!

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