2021: Das ändert sich für Autofahrer
Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Dass die Mehrwertsteuer am 01. Januar 2021 wieder angehoben wurde, ist den Meisten sicherlich bekannt. Gerade für Autofahrer ergeben sich mit dem Jahresbeginn jedoch eine ganze Reihe an weiteren Änderungen. Wir haben diese, von A wie Abgasnorm bis Z wie Zahlungsarten, für Sie zusammengefasst.
Es gibt Dinge die ändern sich nie. Für Autofahrer ist das vor allem die Tatsache, dass sich einmal im Jahr eine ganze Menge ändert. Die Kfz-Versicherungssätze werden beinahe jährlich angepasst und auch die Straßenverkehrsordnung wird regelmäßig erweitert und abgeändert. Was sich dieses Jahr so alles für Sie ändert haben wir nachfolgend zusammengetragen.
Abgasnorm
Was früher nur im Labor galt, gilt nun auch auf der Straße. Die Abgaswerte, die ein Fahrzeug erreichen muss, sind nicht länger nur auf realitätsfremde Testparcours beschränkt. Mit der Euro 6d-ISC-FCM (kurz Euro 6d) Abgasnorm müssen Fahrzeuge nun auch unter reellen Straßenbedingungen die Abgaswerte einhalten, die der Gesetzgeber vorschreibt und der Hersteller angibt. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Der Dieselskandal von VW belehrte uns aber 2015 eines Besseren. Im direkten Vergleich zu ihren modellgleichen Pendants älterer Abgasnormen, sind Euro 6d Fahrzeuge de jure die aktuell saubersten Pkw. Erstzugelassene Pkw müssen seit dem 1. Januar der Euro 6d Norm entsprechen.
Auch für Motorräder gilt ab sofort eine neue Norm. Krads mit Euro 4 Norm dürfen nicht mehr erstmalig zugelassen werden. Neuzulassungen müssen der Euro 5 Norm entsprechen.
Autobahn GmbH
Bisher waren die jeweiligen Bundesländer für einzelne Autobahnabschnitte zuständig. Ab sofort übernimmt der Bund die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung sämtlicher Bundesautobahnen. Die eigens dafür ins Leben gerufene Autobahn GmbH wird künftig mit diesen Aufgaben betraut sein.
DAB+ Pflicht
Neuwagen sind bereits seit Ende Dezember 2020 verpflichtend mit einem DAB+ Empfänger ausgestattet. Bereits im November 2019 wurde EU-weit beschlossen, dass (Neu-)Fahrzeuge in der Lage sein müssen Digitalradiofrequenzen zu empfangen. Die BRD setzt mit dieser Änderung also nun das EU-Recht um.
Elektromobilität und Umweltbonus
Die im Juni 2020 eingeführte erhöhte Prämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride läuft nicht wie ursprünglich angedacht Ende 2021 aus, sondern soll bis Ende 2025 verlängert werden. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung erhalten Sie direkt auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Führerscheinprüfung
Ab sofort gilt in Deutschland die „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP). Prüflingen wird fortan ein qualifiziertes Feedback gegeben, welches die Prüfleistungen ausführlich und objektiv dokumentieren soll. Unterm Strich wird die praktische Prüfung dadurch künftig rund zehn Minuten länger dauern.
Ab dem 1. April tritt eine Änderung der Automatikregelung für die Führerscheinklassen B in Kraft. Wer nach dem Stichtag seine Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert, wird bei Bestehen auch mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Voraussetzung dafür sind aber mindestens zehn weitere Fahrstunden im Schaltwagen und eine abschließende Fahrtauglichkeitsbescheinigung. Diese wird von der Fahrschule nach einer 15-minütigen Testfahrt ausgestellt.
Kfz-Versicherung
Für gut zehn Millionen Autofahrer ergeben sich Änderungen durch eine Neueinstufung der Typklasse durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (gdv). Rund fünf Millionen (11%) der Versicherten profitieren von der Änderung. Etwa sechs Millionen Kfz-Halter (15%) rutschen in eine schlechtere Typklasse im Vergleich zum Vorjahr. Für über 30 Millionen Autofahrer ändert sich bei der Einstufung vorerst nichts. Die Typklassenstatistik ist unverbindlich und für die Versicherer nur einer von mehreren Aspekten zur Berechnung des Beitragssatzes.
Eine Auswahl welche Fahrzeuge in einer neuen Typklasse eingestuft werden, können Sie auf der Seite des gdv nachlesen.
Kfz-Steuer
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert – zumindest für erstmals zugelassene Pkw. Diese werden nun deutlich stärker nach der Menge Ihres CO2-Ausstoßes bemessen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch allerdings nicht. „Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw setzen deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.“, so das Bundesministerium für Finanzen. Das bedeutet also, dass besonders schwere und sehr leistungsstarke Fahrzeuge von dieser Maßnahme betroffen sind. SUVs und Sportwagen werden zukünftig deutlich höher besteuert als vergleichsweise kleine Pkw.
In insgesamt sechs Stufen wird die Besteuerung gestaffelt. Je höher der CO2-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer, desto höher die fälligen Steuern.
CO₂-Ausstoß | Steuer pro g CO₂/km (ab 95 g) | |
> 95 g/km bis 115 g/km | 2 Euro | |
> 115 g/km bis 135 g/km | 2,20 Euro | |
> 135 g/km bis 155 g/km | 2,50 Euro | |
> 155 g/km bis 175 g/km | 2,90 Euro | |
> 175 g/km bis 195 g/km | 3,40 Euro | |
> 195 g/km | 4 Euro |
Weitere Informationen sowie einen Steuerrechner finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Ladesäulen-Infrastruktur
Aktuell befinden sich in der Bundesrepublik etwa 21.600 Ladesäulen. Von der Bundesregierung angepeilt ist die Errichtung weiterer 50.000 öffentlich zugänglicher Ladestationen bis Ende 2021. Ein denkbar hoch gestecktes Ziel, wenn man bedenkt, dass im gesamten letzten Jahr nur rund 3.000 neue Ladesäulen in Betrieb genommen wurden. Der Bund plane ab Jahresmitte im Zuge einer Kfw-Förderung zudem eine Bezuschussung von bis zu 60 Prozent für gewerbliche Schnellladepunkte und Ladestationen. Für dieses Vorhaben stehen rund 350 Millionen Euro zur Verfügung. Genauere Informationen stehen aktuell jedoch noch aus.
Auch gehören einige bürokratische Hürden hin zur eigenen Wallbox nun der Vergangenheit an. Mietern und Vermietern wird der Weg zur Einrichtung einer eigenen Ladestation nun erheblich erleichtert. So kann ein Wohnungseigentümer künftig auf sein Recht zur Genehmigung einer Ladestation bestehen und kann nicht mehr von anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft überstimmt werden. Lediglich die Art der Durchführung der Baumaße kann durch Dritte beeinflusst werden.
Mehrwertsteuer
Die seit 1. Juli 2020 vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuer von 16 Prozent ist nun zum Jahreswechsel wieder auf den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angehoben worden. Für den verminderten Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent gilt selbiges. Die Mehrwertsteuer wird nun wieder mit 7 Prozent bemessen.
Pendlerpauschale
Aufgepasst bei der folgenden Steuererklärung für 2021. Um den Vielfahrer steuerlich zu entlasten, wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um fünf Cent erhöht. Somit steigt der anzurechnende Betrag auf 35 Cent pro Kilometer. 2024 steigt die Pauschale nochmals um weitere drei Cent pro Kilometer. Ungeachtet des gewählten Verkehrsmittels kann die Pauschale beantragt werden. Auch wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt kann die Pendlerpauschale über Umwege in Form der sogenannten Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Gerade Geringverdiener sollen von dieser Entscheidung profitieren.
Reisen ins Ausland
Frankreich
Ab November gilt in weiten Teilen Frankreichs eine Winterreifenpflicht. In welchen Regionen das genau der Fall sein wird wurde noch nicht abschließend bekanntgegeben. Für Urlauber aus Deutschland sollte diese Nachricht aber keine allzu große Umstellung bedeuten, da in Deutschland ohnehin eine Winterreifenpflicht besteht. Bis Jahresende gilt in Frankreich keine allgemeine Winterreifenpflicht, allerdings kann witterungsbedingt kurzfristig das Fahren mit Winterreifen verordnet werden. Alternativ sind in Gebieten, in denen eine solche Verordnung in Kraft tritt, auch Schneeketten erlaubt.
Großbritannien
Nachdem Großbritannien nun endgültig aus der EU ausgetreten ist, müssen Einreisende aus der EU wieder mit erhöhten Grenzkontrollen rechnen. Zwar gab es auch vor 2021 bereits regelmäßige Grenzkontrollen, wir empfehlen aber ab sofort in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument, wie beispielsweise den EU-Reisepass mit sich zu führen. (Der Pass darf nicht älter als 10 Jahre und muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.) Bis Oktober wird vermutlich weiterhin ein Personalausweis als akzeptiertes Ausweisdokument ausreichen.
Wer mit dem Haustier reist, sollte sich unbedingt im Vorfeld auf der entsprechenden Regierungsseite informieren. (Die Seite liegt in englischer Sprache vor.)
Stellen Sie sich auch auf steigende Telefoniekosten ein, da ein Großteil der Netzbetreiber Handykosten nur innerhalb der EU deckelt.
Spanien
Ab Mitte des Jahres gelten in Spanien flächendeckend innerorts zum Teil neue Tempolimits; allerdings können einzelne Kommunen die Geschwindigkeitsbeschränken auch schon vorher einführen. In Straßen mit nur einer Fahrbahnspur für beide Richtungen gilt dann ein Tempolimit von 20km/h. Ist nur je eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen vorhanden, so sind maximal 30km/h erlaubt. Ab mindestens zwei Fahrspuren für jede Fahrtrichtung liegt das Maximaltempo bei 50km/h.
Wer für gewöhnlich mit Blitzerwarngeräten unterwegs ist, sollte diese zumindest in Spanien nicht mit sich führen. Bisher wurde die Benutzung sanktioniert, ab der Jahresmitte gilt aber bereits das Mitführen eines Radarwarners als Ordnungswidrigkeit und wird mit 500 Euro Bußgeld geahndet.
Tschechien
Aufkleber in der Windschutzscheibe ade. Zumindest für die Reise nach Tschechien. Die Vignetten gibt es ab sofort nur noch in digitialer Form. Die Preise bleiben gleich, allerdings ändert sich bei der Jahresvignette der Gültigkeitszeitraum. Diese ist unabhängig vom Datum ab Kauf für 365 Tage gültig.
Die Vignetten können direkt im Onlineshop bestellt werden.
Spritpreise
Aufgrund der neuen CO₂ Bepreisung steigt der Kraftstoffpreis dauerhaft an. Die Tonne Kohlendioxid wird seit Jahresbeginn mit 25 Euro angesetzt, was einen Anstieg des Benzinpreises von gut sieben Cent pro Liter zur Folge hat. Dieselfahrer werden pro Liter Kraftstoff etwa acht Cent mehr bezahlen müssen. Ob dieser Preisanstieg realistisch ist, wird allerdings erst die Zeit zeigen. Unwahrscheinlich jedoch, dass die Preise dauerhaft fallen. In den nächsten vier Jahren soll sich der Preis für die Tonne CO₂ annähernd verdoppeln und bis 2025 bei 55 Euro liegen.
Spritverbrauch
Dem Kraftstoffverbrauch laut Herstellerangabe haben ohnehin die wenigsten Verbraucher vertraut, da die beworbenen Werte in der Regel unter nicht praxistauglichen Bedingungen ermittelt wurden. Ab sofort müssen allerdings tatsächliche Verbrauchsdaten an die EU-Kommission gemeldet werden. Das soll die bisweilen hohe Diskrepanz zwischen Herstellerangaben und realem Verbrauch minimieren. Realisiert wird dies über eine Software, die in ab diesem Jahr zugelassenen Neuwagen vorhanden sein muss. Mit dem 1. Januar beginnt die Übermittlung der so gesammelten Daten an die EU-Kommission.
Strafttatbestand 'Gaffen'
Wer bei Unfällen gafft und somit Rettungsarbeiten und Bergungsversuche behindert wird seit dem 1.01.2021 zur Kasse gebeten. Das 'Gaffen' ist ab sofort eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 1.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen kann. Das Filmen und Fotografieren von Unfallschauplätzen, Verletzten und oder gar Toten wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
StVO Novelle
Sie war gerade erst eingeführt, da wurde sie auch schon wieder verworfen. Die 2020 verabschiedete StVO Novelle musste aufgrund eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt werden. Bußgelder gelten daher wieder genauso wie vor der Einführung der Novelle. Bund und Länder konnten sich bis dato auf keinen Kompromiss verständigen. Dieses Jahr könnte es aber zu einer Einigung kommen. Allerdings drängt auch hier die Zeit. Ein Ergebnis muss vor der Neuwahl des Bundestages im Herbst 2021 erreicht werden, ansonsten ist die StVO Novelle in ihrer derzeitigen Ausführung endgültig Geschichte.
Verbraucherschutz
Designschutz
Sichtbare Ersatzteile dürfen nun auch als Nachbau bestellt werden und müssen nicht mehr direkt vom Autohersteller geordert werden. Bisher galt ein Verbot für Nachbauten, die über den Designschutz geregelt waren. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um optisch identische Nachbildungen. Ob dies wirklich zu einem Preisverfall bei Ersatzteilen wie Karosserieteilen, Scheinwerfern und Ähnlichem führen wird, ist jedoch fraglich. Auch wird sich noch herausstellen müssen, ob Nachbauten den selben Qualitätsstandards entsprechen, wie Originalteile. Aufschlüsse darüber wird man aber erst in den nächsten Jahren feststellen können, da der gelockerte Designschutz nur für Teile greift, die seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gemeldet wurden. Ältere Designs bleiben vom neuen Gesetz unberührt und sind weiterhin bis zu 25 Jahre geschützt.
Vor allem Versicherungen werden Versuchen im Schadenfall auf Nachbauteile zu verweisen. Wir raten Ihnen in jedem Fall zu Originalteilen oder den Markenteilen der Erstausrüster, denn schließlich geht es um die Sicherheit und den Werterhalt (siehe Beitrag mit Video zum Thema "Designschutz").
Käuferschutz
Die europäische Warenhandelsrichtlinie sieht vor, dass ab 2021 jeder Händler eine Gewährleistung von 24 Monate Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen muss. Der ADAC schreibt hierzu: "Verbraucher sollen hier künftig mehr Rechte bekommen, z.B. soll es verpflichtende Updates bei Waren mit digitalen Inhalten geben, u.a. bei Navigationsgeräten." Fraglich bleibt hierbei allerdings, ob die Updatepflicht sich als wirklich praxistauglich erweist, da die Art der Umsetzung im Entwurf der EU nicht genauer erläutert wird.
Massenklagen
Es soll ab diesem Jahr deutlich leichter sein, eine Massenklage einzureichen oder sich einer solchen anzuschließen. Verbraucherverbände sind von nun an befähigt Ansprüche von Gruppen gerichtlich geltend zu machen. Anders als bisher reicht damit ein Verfahren aus, das feststellt, ob ein Anspruch besteht und ihn zeitgleich gerichtlich durchzusetzt.
Zahlungsarten an Ladesäulen
Wer sein E-Auto oder Plug-In Hybrid regelmäßig an mindestens einer der oben genannten Ladesäulen mit Strom versorgt, der wird bereits mit der absolut unübersichtlichen Preispolitik der Ladesäulenbetreiber konfrontiert worden sein. Derzeit gibt es noch keine einheitliche Grundlage, auf der die Betreiber ihren Strom bepreisen und auch bei der Art der Bezahlung waltet noch die Willkür. So muss man bisweilen, wenn man Pech hat, an drei verschiedenen Ladesäulen auf drei verschiedene Zahlungsmethoden zurückgreifen. Eine Vereinheitlichung des Bezahlsystems war der Konsens des im Dezember abgehaltenen Spitzentreffens von Politik und Wirtschaft. Ob dieses System deutschlandweit- oder gar europaweit in diesem Jahr umgesetzt werden kann, bleibt fraglich.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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