Führerschein verschwunden, was nun?
Das kann jedem einmal passieren. Das Portemonnaie ist verschwunden und sämtliche Papiere sind abhandengekommen. Das allein ist schon schlimm genug, aber nun ist es umso wichtiger, die richtigen Schritte einzuleiten.
Ersatz ist wichtig
Der Führerschein ist verschwunden und lässt sich nicht mehr auffinden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Das Fahren ohne das Dokument ist strafbar und wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Um jetzt bei einer Polizeikontrolle nicht in Erklärungsnot zu geraten, ist es umso wichtiger, einen Ersatz zu schaffen. Ein kostenpflichtiger „Übergangsführerschein“ bietet hier Abhilfe. Dieser gilt allerdings nur im Inland und besitzt nur zusammen mit dem Personalausweis Gültigkeit. Auch für dieses Dokument gilt die Mitführpflicht.
Bei Diebstahl zur Polizei
Ein Diebstahl muss unverzüglich bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Dort wird auch direkt eine sogenannte „Diebstahlbescheinigung“ ausgestellt, mit der der neue Ausweis beantragt werden kann.
Führerschein neu beantragen
Der Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins kann bei der Führerscheinstelle des Wohnorts gestellt werden. Die Gebühr dafür beträgt ca. 35 Euro, bis zu sechs Wochen kann die Bearbeitung dauern. Eine Eilausstellung ist, laut ADAC, bei Entrichtung einer Zusatzgebühr möglich.
Die benötigten Unterlagen sind:
- Reise- oder Personalausweis.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild.
- Karteikartenabschrift (bei verlorenem Führerschein, der an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde).
- Auch ist es möglich, dass die Führerscheinstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins verlangt. In dem Falle würden die Kosten für den Führerschein incl. eidesstattlicher Versicherung 65 Euro betragen.
Fazit
Ist der Führerschein weg, sofort die Führerscheinstelle – oder bei Diebstahl – die Polizei benachrichtigen. Ein neuer Führerschein ist schnell beantragt und dann kann die Fahrt auch ohne Komplikationen fortgesetzt werden.
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Quelle: Markus Hannich/ADAC
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