Super Sache: Führerschein mit 17
Nicht nur 18-Jährige dürfen ans Steuer eines Pkw, auch mit siebzehn kann man durchaus schon am Straßenverkehr teilnehmen. Unter welchen Umständen das der Fall ist, klären wir hier …
Nicht jeder darf fahren
Das sollte man beim Fahren mit 17 beachten:
- Bei Interesse kann man sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Nach Absolvierung der gleichen Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler und bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt. Diese gilt, in Zusammenhang mit dem Personalausweis, als Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren“.
- Als 17-Jähriger kann man dann ohne Limitierung der Zeit oder Anzahl der Fahrten am Straßenverkehr teilnehmen.
- Voraussetzung ist jedoch, dass man nur mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit mindestens fünf Jahren die Führerscheinklasse B besitzt und maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hat, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.
- Bis zu dem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann das Auto in Begleitung einer Person bewegen, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein muss.
- Nach Erreichen des 18 Lebensjahres erhalten die BF 17-Teilnehmer dann ihren Führerschein ausgehändigt.
Nur Vorteile bei begleitetem Fahren
„ … Studien beweisen, dass Teilnehmer am begleiteten Fahren als 18-Jährige um 23 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind und 22 Prozent weniger Verkehrsverstöße begehen als Jugendliche, die ihren Führerschein auf herkömmlichem Wege erworben haben.“
Wie beantragt man den Führerschein ab 17?
Die Begleiter müssen auf einem kurzen Zusatzantrag eingetragen werden. Dem müssen allerdings die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter schriftlich zustimmen.
Jeder der eigetragenen Begleiter muss dem Antrag noch Kopien seines Personalausweises und des Führerscheins beilegen sowie in einem zusätzlichen Formular bestätigen, dass er sich für das BF17 zur Verfügung stellt und einverstanden ist, das über ihn eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu seinem Punktestand eingeholt wird.
Der nächste Anlaufpunkt ist die Führerscheinstelle. Dort werden, neben den bereits genannten Formularen folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Foto
- Sehtest vom Augenarzt o. Optiker, der nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Nachweis über Teilnahme am Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (kleiner Erste-Hilfe-Kurs)
Der Rest geht dann automatisch: die zuständige Führerscheinstelle benachrichtigt die Fahrschule, wenn die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen ist.
Hier wird man, nach erfolgreicher Prüfung bei der Fahrschule auch die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“ zum Begleiteten Fahren abholen.
Auch den „Kartenführerschein“ bekommt man, nach Erreichen des 18. Lebensjahrs hier ausgehändigt. Dabei muss der „Kartenführerschein“ nicht extra beantragt werden, die Führerscheinstelle bearbeitet, laut der Deutschen Verkehrswacht, den Vorgang automatisch.
Fahren ohne Führerschein ist verboten
Denn das ist strengstens verboten und der Gesetzgeber sieht das äußerst kritisch.
Im Klartext: Wer bereits vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein Auto fährt, begeht eine Straftat. Da man vorsätzlich handelt, sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafen möglich.
Im Falle einer Fahrlässigkeit sind das, laut dpa, bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe. Was die meisten nicht wissen: Dies gleichen Strafen drohen auch dem eingetragenen Halter des Fahrzeugs, wenn er die Fahrt mit seinem Fahrzeug zulässt!
Dadurch, dass man dem Fahrer ohne Führerschein dann auch noch eine „erwiesene Unzuverlässigkeit“ nachweisen kann, wird für ein paar Jahre, je nach Ermessen des Richters, für den Führerscheinerwerb gesperrt.
Fazit
Prima Sache! Sogar mit 16 ½ Jahren kann man sich schon in der Fahrschule anmelden. Und wenn man dann endlich 17 wird, hat man den Führerschein eventuell schon in der Tasche.
Natürlich muss man noch ein Jahr mit der Begleitperson auf dem Beifahrersitz Vorlieb nehmen, aber man kann schon selbstständig Auto fahren, am Straßenverkehr teilnehmen und wichtige Erfahrungen sammeln.
Und wenn man dann das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird nicht noch lange in der Fahrschule gelernt, sondern man darf sofort, nach Aushändigung des Führerscheins, mit ausreichender Routine auf die Straße.
In diesem Sinne, autofahrerseite.eu wünscht allen Fahranfängern und Führerscheinneulingen eine sichere und gute Fahrt!
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Hanne Engwald & Maria Schulz / TÜV Rheinland
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