Dieselskandal: BGH stärkt Betroffenen den Rücken
Bislang gibt es verhältnismäßig wenige höchstrichterliche Entscheidungen zum Abgasskandal und den Rechten der davon betroffenen Verbraucher. Insbesondere für geschädigte Daimler-Kunden ist im Januar 2020 ein wichtiger Beschluss des Bundesgerichtshofs ergangen. Wir erklären, wie die Bundesrichter Diesel-Kunden damit den Rücken gestärkt haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verbessert durch seinen Beschluss vom 28.01.2020 (Aktenzeichen: VIII ZR 57/19) die Erfolgsaussichten von Kunden, die ein vom Dieselskandal betroffenes Daimler-Fahrzeug erworben haben. Der BGH erleichtert darin die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen Kunden. Es kommt laut BGH nicht darauf an, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Fahrzeugmodell des Klägers bereits zurückgerufen habe. Die Gerichte müssen den Beweisangeboten der Kläger auch in diesen Fällen nachgehen und den Sachverhalt angemessen aufklären.
Das Wichtigste zum Fall
Im Streitfall ging es um einen Kläger, der einen Mercedes-PKW mit OM 651-Motor (interne Bezeichnung von Daimler) gekauft hatte. Das KBA hatte andere Mercedes-Benz Modelle, welche allerdings auch einen Dieselmotor der Bezeichnung OM 651 enthalten, zuvor wegen unzulässiger Abgasreinigungs-Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt ihrerseits in diesem Zusammenhang gegen ehemalige Topmanager von Daimler. Auf diese Ermittlungen berief sich der Kläger im genannten Verfahren und behauptete in den Vorinstanzen, dass auch sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei - obwohl dieses konkrete Fahrzeug noch nicht durch das KBA zurückgerufen worden war. Der Kläger bot zum Beweis die Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Die Vorinstanzen wollten den Kläger mit diesem Vortrag nicht hören und vertraten die Auffassung, der Kläger stelle hier nur Behauptungen “ins Blaue hinein“ auf. Ein Gutachten müsse daher nicht eingeholt werden.
Für die Vorinstanz findet der Senat deutliche Worte
Der BGH rügte die Vorinstanzen am 28.01.2020 mit deutlichen Worten. Der Vortrag des Klägers zu unzulässigen Abschalteinrichtungen sei zwar sehr allgemein gehalten gewesen. Dies rechtfertige aber nicht die Zurückweisung seines Vorbringens. Denn der Kläger habe gar keine Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich einer von der Daimler AG entwickelten Manipulationssoftware. Es reiche deshalb, wenn er Bezug auf Ermittlungen des KBA und der Staatsanwaltschaft Stuttgart nehme.
Fazit
In der Praxis haben sich die Erfolgs- und Vergleichsaussichten von Diesel-Kunden gegen Daimler mit diesem Beschluss des BGH erheblich verbessert. Bei Rückfragen zum Thema Dieselskandal / Abschalteinrichtungen steht Ihnen unser Netzwerkanwalt Pascal Fuest zur Verfügung.
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Pascal Fuest / Ralf Galow
Fotos dieses Artikels:
Quelle: Nikolay Kazakov
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