Dieselgate: Premium-Hersteller im Fokus
Auch im neuen Jahr 2020 hält die Aufarbeitung des Diesel-Skandals Gerichte, Behörden und Verbraucher weiter in Atem. Nach den Klagewellen gegen die Volumenmarken des VW-Konzerns stehen nun zunächst die Premium-Hersteller Daimler, Audi und Porsche im Fokus. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über Ihre Rechte als Autobesitzer – denn bei diesen Fahrzeugen greift noch keine Verjährung.
Zwölf neue Rückrufe bei Daimler
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 7. Januar 2020 (KBA) zwölf neue amtliche Rückrufe gegen Mercedes-Benz-Fahrzeuge auf seiner Homepage veröffentlicht. Bei diesen Modellen rügt das KBA wieder unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Betroffen sind die C-, E- und S-Klasse, der Roadster SLK, das SUV ML bzw. GLE sowie der CLS. Je nach Modell variieren die Baujahre von 2012 bis 2018, allein in Deutschland sind knapp 52.000 Fahrzeuge betroffen. Eine detaillierte Auflistung der Baureihen inklusive der KBA-Nummern für die fälligen Maßnahmen finden Sie in unserer Rubrik “Rückrufe“.
Sowohl die Ansprüche von Besitzern der jetzt zurückgerufenen Fahrzeuge, als auch die von Mercedes-Kunden mit den zuvor bereits 2017, 2018 und 2019 zurückgerufenen Modellen sind noch nicht verjährt. Über unseren Netzwerkanwalt Pascal Fuest, Meerbusch können Sie erfahren, ob Ihr Mercedes vom Dieselskandal betroffen ist und welche Gerichtsentscheidungen es zu diesem Modell bereits gibt.
Keine Verjährung bei Audi und Porsche
Im Gegensatz zu den VW- und Audi-Fahrzeugen mit dem Motor EA189, die den Abgasskandal ins Rollen gebracht hatten, droht bei Diesel-Fahrzeugen mit größeren 3.0 L Motoren noch keine Verjährung. Auch in 2020 sind Schadensforderungen weiterhin möglich. Bekanntermaßen kamen auch in diesen Autos illegale Abschalteinrichtungen zum Einsatz.
Hier geht es unabhängig vom Baujahr vor allem um die Modelle:
- A4 3.0 TDI
- A5 3.0 TDI
- A6 3.0 TDI
- A7 3.0 TDI
- A8 3.0 TDI
- Q5 3.0 TDI
- Q7 3.0 TDI
Außerdem hat das KBA im Jahr 2018 bereits die Diesel 3.0 Liter-Ausführungen der Modelle Cayenne und Macan, den Cayenne S Diesel 4.2l sowie den Porsche Panamera in der 4.0 Liter Diesel-Variante zurückgerufen. Hier kann in 2020 ebenfalls weiterhin Schadenersatz gefordert werden. Die Verkaufsbezeichnungen betroffener Fahrzeuge lauten:
- Porsche Macan S Diesel (3.0 Liter Motor)
- Porsche Cayenne Diesel (3.0 Liter Motor)
- Porsche Cayenne S Diesel (4.2 Liter Motor)
- Porsche Panamera 4S Diesel (4.0 Liter Motor)
Fazit
Auch in diesem Jahr können viele Dieselgeschädigte weiterhin Forderungen gegen die Fahrzeughersteller geltend machen. Gut so, denn schließlich haben viele von ihnen ihr Auto gerade wegen seiner angeblich geringen Emissionen gekauft.
Als Netzwerkanwalt gewährleistet Pascal Fuest für Leser von AUTOFAHRERSEITE.EU eine kostenfreie anwaltliche Erstprüfung. Nutzen Sie hierfür bitte das untenstehende Kontaktformular. Als Anhang bitte das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins beifügen.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Pascal Fuest / Ralf Galow
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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