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Autodiebstahl: Was tun, wenn das Fahrzeug plötzlich fehlt

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Sicherheit

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Das Auto. Der Deutschen liebstes Kind. Ein wahrer Alptraum, sollte jemand eben diesen Liebling entwenden. Wie Sie trotzdem einen kühlen Kopf behalten, verraten wir im folgenden Ratgeber.

Auch wenn mit rund 28.000 bundesweit gestohlenen Fahrzeugen ein rückläufiger Trend im direkten Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen ist, möchte man unter keinen Umständen selber als Teil in dieser Kennziffer auftauchen. Wenn allerdings doch das eigene Auto nicht mehr dort steht, wo man es zuletzt abgestellt hat, dann liegt der beunruhigende Gedanke nahe, dass man Opfer einer Straftat geworden sein könnte.

Das Auto ist weg. Und nun?

Im Verdachtsfall sollte die erstgewählte Nummer immer die der Polizei sein. Die örtliche Polizeidienstelle kann Auskunft geben, ob das Fahrzeug möglicherweise nicht doch nur wegen eines Deliktes wie etwa Falschparkens abgeschleppt wurde. Liegt ein Diebstahl vor, sollten Sie zügig handeln. Bringen Sie die Straftat möglichst zeitnah und unmittelbar schriftlich bei der Polizei zur Anzeige. Dies kann, außer in Thüringen und dem Saarland, in allen Bundesländern auch online auf den zugehörigen Polizeiwebseiten erfolgen. Erstatten Sie die Anzeige auf einer örtlichen Wache, benötigen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument und den Fahrzeugschein des entwendeten Autos. Für die Anzeige werden die Umstände des Diebstahls erfasst und Angaben zum Fahrzeug erhoben. Sofern Sie etwa den Kilometerstand nennen können, ist dieser korrekt anzugeben. Verzichten Sie hierbei auf grobe Schätzungen. Benennen Sie auch mögliche Zeugen.

Melden Sie umgehend den Versicherungsschaden

Sie sollten sich direkt im Anschluss und spätestens binnen einer Woche bei Ihrem Versicherer oder im Falle eines gestohlenen Leasingfahrzeuges beim Leasingpartner und der Partnerbank melden. Hierfür lassen Sie sich eine schriftliche Kopie der Anzeige von der Polizeibehörde ausstellen. Auch Ihr Kaskoversicherer wird Sie zum Diebstahl befragen und Daten erheben. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren, tätigen Sie im Umfragebogen nur wissentlich richtige Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Unklare Daten sollten auch als solche deklariert werden und können zusammen mit eingeforderten Unterlagen später nachgereicht werden. Sollten sich Wertgegenstände im Auto befunden haben, melden Sie die Schäden auch unbedingt ihrer Hausratsversicherung.

Das gestohlene Fahrzeug zeitnah bei der Zulassungsstelle abmeldendiebstahl 2Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Es wird dringend empfohlen, ein gestohlenes Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abzumelden. So umgehen Sie zumindest weitere Kosten wie die Kfz-Steuer oder Versicherungsprämien für ein Auto in dessen Besitz Sie gar nicht mehr sind.

Auch wenn mit weniger als 30 Prozent Aufklärungsrate die Chancen auf einen Fahndungserfolg eher gering sind: Wird Ihr Fahrzeug binnen eines Monats wiedergefunden, sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet, das Auto wieder anzunehmen. Je nach Zustand der Karosserie und des Innenraumes kann das durchaus zumindest ein unangenehmes Gefühl hinterlassen. Etwaige Schäden im Fahrzeug werden aber von der Kaskoversicherung in aller Regel im Sinne der Wirtschaftlichkeit reguliert. Aufgrund der erwähnten Monatsfrist empfiehlt sich also in jedem Fall, die unmittelbare Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges in jedem Fall noch einmal zu überdenken. Sofern nicht anders in der Versicherungssache angegeben, geht das Fahrzeug bei erfolgloser Fahndung nach einem Monat in das Eigentum der Versicherung über. Erst dann erhalten Sie als Versicherungsnehmer die zugesprochene Versicherungssumme in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Zwar ist bei über 58 Millionen derzeit zugelassenen Pkw in Deutschland die Wahrscheinlichkeit glücklicherweise äußerst gering, dass Sie unter den Geschädigten sind oder sein werden; gestalten Sie es Dieben so unattraktiv wie nur möglich, sich ausgerechnet Ihren Wagen herauszupicken.

Mit einfachen Tricks lässt sich das Diebstahlrisiko noch weiter minimieren

Mit ein paar einfachen Tipps lässt sich die Unversehrtheit des eigenen Pkw zumindest zum Teil gewährleisten.

  • Schließen Sie Ihren Wagen stets ab und lassen Sie keinen Zündschlüssel im Fahrzeug liegen.
  • Stellen Sie Ihr Auto so gut geschützt ab, wie es die Umgebung erlaubt. Sollten Sie am Straßenrand parken, meiden Sie schlecht einsehbare Gassen.
  • Vergewissern Sie sich vor Verlassen des Fahrzeugs, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.
  • Schließen Sie, sofern möglich, die Fenster.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände im Auto liegen oder deponieren Sie sie möglichst so, dass diese nicht sichtbar sind.
  • Legen Sie keine Bargeldbeträge im Fahrzeug offen einsehbar ab. Auch kleine Beträge sind für Diebe häufig Grund genug, in das Auto einzusteigen.
  • Sind Sie Benutzer eines Keyless Schließsystems, schirmen Sie Ihre Schlüssel beispielsweise mithilfe der Aufbewahrung in einer Metallbox ab – wie wichtig das ist, haben wir Ihnen bereits in unserem Artikel zu Keyless-Systemen gezeigt.
  • Ihnen stehen mechanische Sicherungen, wie Lenkrad- oder Felgenschlösser, zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Auto nachträglich sichern können.

Fazit

Der Verlust des eigenen Pkw ist mehr als nur ärgerlich, um nicht zu sagen ein Worst-Case-Szenario. Dem Geschädigten steht aber sowohl die Behörden, als auch die Versicherer zur Seite und können mit der richtigen Herangehensweise einen Großteil des entstandenen Schadens abfedern.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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