Brauche ich eine Versicherung mit Kaufpreisentschädigung?
Nimmt ein Autobesitzer aufgrund eines Totalschadens oder Diebstahls seine Kasko-Versicherung in Anspruch, wird ihm in der Regel nur der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert des verlorenen Autos erstattet. Dieser kann jeodoch weit unter dem ursprünglich bezahlten Kaufpreis liegen. Versicherungen mit Kaufpreisentschädigung versprechen daran etwas zu ändern ...
Wer ein teures oder besonders neues Auto fährt, schließt meist eine Kaskoversicherung dafür ab. Diese deckt schließlich, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, auch Schäden am eigenen Auto und Diebstahl. Allerdings zahlen sowohl Teil- als auch Vollkasko-Versicherer bei den Basis-Policen im Falle eines Totalverlustes nur den sogenannten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser entspricht dem Wert, den das Auto vor dem Eintritt des Schadens hatte.
Diese Summe müsste der Geschädigte also zahlen, um sich sein verlorenes Auto wiederzubeschaffen. Vom Wiederbeschaffungswert werden außerdem der Restwert des Unfallfahrzeugs und die etwaige Selbstbeteiligung des Geschädigten abgezogen.
Für wen ist die Kaufpreisentschädigung interessant?
Es gibt allerdings viele Fälle, in denen der Wiederbeschaffungswert weit unter dem Preis liegt, den der Geschädigte beim Kauf für das Auto bezahlen musste. Der Fall ist dies bei Neufahrzeugen, die innerhalb der ersten Jahre ihren größten Wertverlust erleiden, aber auch bei einige Gebrauchtwagen. Der so entstandene finanzielle Verlust ist nicht nur ärgerlich, er kann auch weitreichende Folgen haben; beispielsweise dann, wenn das Auto nicht abbezahlt ist, sondern über Leasing oder einen Autokredit finanziert wird.
Abhilfe kann in diesen Situationen eine Versicherung mit Kaufpreisentschädigung schaffen. Solche Policen gibt es, je nach Versicherer, sowohl für Neuwagen, als auch für Gebrauchtwagen. Erleidet das Fahrzeug während des vertraglich vereinbarten Zeitraums einen Totalschaden, erstattet die Kaskoversicherung den Kaufpreis zurück.
Welche Summe wird erstattet?
Bei Neuwagen fällt diese Berechnung leicht, schließlich lässt sich der Neupreis eines Fahrzeugs anhand des Kaufvertrages und der Preislisten des Herstellers schnell ermitteln. Die Preise für Gebrauchtwagen unterscheiden sich jedoch je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs gewaltig. Aus diesem Grund wird Ihr Wert bei Haftpflichtschäden von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt, der sich dabei an der sogenannten Schwacke-Liste orientiert.
Auch die Kaskoversicherer behalten sich bei der Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen im Falle des Totalverlustes meist vertraglich vor, den gezahlten Preis nur bis zur Höhe des Fahrzeugwerts laut Schwacke-Liste zu erstatten. Der entscheidende Zeitpunkt für diese Wertermittlung ist dabei üblicherweise der, an dem das Fahrzeug erstmals auf den Versicherten zugelassen wird.
Fazit:
Wer im Falle eines Totalschadens oder eines Fahrzeugdiebstahls nicht auf einer Finanzierungslücke zwischen dem Kaufpreis seines Fahrzeugs und dem Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls sitzen bleiben möchte, der sollte sich Gedanken über eine Versicherung mit Kaufpreisentschädigung machen. Wie bei jedem Versicherungsvertrag empfiehlt sich hier jedoch eine genaue Überprüfung der Versicherungsbedingungen, denn die Versicherer dürfen bestimmte Obergrenzen für den erstattungsfähigen Betrag setzen.
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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