Räumfahrzeuge: Welche Regeln muss ich beachten?
Wenn es um Autofahrten bei Schnee und damit um die Häufigkeit von Zusammentreffen mit Räum- oder Streufahrzeugen geht, dann gibt es natürlich große regionale Unterschiede. Doch gerade, wenn man mit Ihnen nicht regelmäßig zu tun hat, ist es sinnvoll, sich mit den korrekten Verhaltensweisen für die Begegnung mit den schweren Wegbereitern auszukennen.
Besonders für die Bewohner schneereicher Gebiete ist der Räumdienst auf der Fahrt zur Arbeit oder nach Hause ein willkommener Anblick. Schließlich machen die Mitarbeiter der Straßenmeisterei und der Kommunen mit ihren Geräten die Fahrt sicherer und das Befahren mancher Straßen erst möglich.
Zunächst sollte man wissen, dass sie dazu laut § 35 Absatz 6 StVO “auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten“ dürfen. Bei Schnee oder Glätte ist also an unübersichtlichen Kreuzungen oder in schlecht einsehbaren Kurven jederzeit mit dem Auftauchen eines Räumfahrzeugs zu rechnen.
Immer auf ausreichenden Abstand achten
Wer ein solches Fahrzeug passiert, egal ob beim Überholen oder im Gegenverkehr, der sollte besonders Acht geben. Denn die Schneeschaufel hat in der Regel Überbreite – auf der Autobahn belegen sie teilweise sogar mehr als eine zusätzliche Spur. Wer nicht genug Platz macht, haftet bei einem Unfall. So hat beispielsweise das Landgericht Coburg (Az. 11 O 780/00) entschieden, dass ein Autofahrer im Gegenverkehr die alleinige Schuld an einem Unfall mit einem entgegenkommenden Räumfahrzeug trägt, wenn er 1,5 Meter Abstand zum Fahrbahnrand überschreitet.
Überholt werden sollten Räumfahrzeuge nur, wenn der Straßenzustand es erlaubt. Besonders vor dem Fahrzeug kann es dabei noch deutlich glatter sein, als dahinter. Rechts darf man Fahrzeuge außerorts nur überholen, wenn sie mit einem Baustellenschild gekennzeichnet sind. Fahren auf der Autobahn mehrere Räumfahrzeuge nebeneinander, ist von einem Überholmanöver generell abzuraten. Fahren Sie stattdessen besser hinter den Schneeräumern und schalten Sie gegebenenfalls die Warnblinkanlage ein, um den nachfolgenden Verkehr auf die langsamen Fahrzeuge aufmerksam zu machen.
Wird gestreut, empfiehlt es sich generell zusätzlichen Abstand zum Winterdienst zu halten, damit das eigene Auto nicht durch Salz und Splitt beschädigt werden kann.
Fazit
Besondere Vorsicht ist bei winterlichen Witterungsbedingten wie Schnee und Eisglätte ohnehin angebracht. Gerade dem Winterdienst sollte man aber viel Platz einräumen, damit man sowohl rechtlich als auch fahrerisch auf der richtigen Seite ist. Natürlich kann es auch hinter dem Räumfahrzeug durchaus noch glatt sein, also gilt auch dort: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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