Ramsch in der Garage kann teuer werden
Zwischen Fahrrädern, Hundefutter und Werkbank sind der kreativen Entfaltung innerhalb der eigenen vier Garagenwände keine Grenzen gesetzt. Zumindest in der Theorie. Denn vollgestellte und vor allem zweckentfremdete Garagen verschleppen den Platzmangel in den deutschen Städten genau da hin, wo man ihn nicht haben will, im öffentlichen Raum.
Wohnraum ist knapp. Gerade in Ballungsräumen wird sich an dieser Tatsache auch so schnell nichts ändern und wenn, dann wird die Lage eher angespannter. Wenn Vater, Mutter und Kind gemeinsam auf 70 Quadratmetern Mietwohnfläche leben, dann wird der Platz überschaubar, wenn man den gesamten Hausrat dort unterbringen möchte. Die sechs mal drei Meter große Garagenfläche, die man für das Auto angemietet hat, erstrahlt da schlagartig in einem ganz neuen Licht. Platznot macht aber bekanntlich erfinderisch. Das Wintersportequipment findet im Betonkasten genauso seinen Platz wie ein umfangreiches Werkzeugsortiment oder die Umzugskartons, die man vor drei Jahren mit der Aufschrift “dringend sortieren“ beschriftet hat. Ob Abstellkammer, Sperrmüllzwischenauffanglager oder Kunstatelier. Den Möglichkeiten der Fremdnutzung sind häufig keine Grenzen gesetzt. Bund und Länder verstehen die Garagen allerdings ganz und gar nicht als Stellfläche für das, was in den eigenen vier Wänden keinen adäquaten Platz gefunden hat. Der Platzmangel in Deutschland beschränkt sich nämlich nicht nur auf den Raum innerhalb der Wohngebäude, sondern setzt sich vor der Haustüre fort. Parkplätze und Parkplatzflächen sind endlich. Knapp 48 Millionen Pkw wollen irgendwo abgestellt werden, wenn sie nicht gerade auf den Straßen rollen. Hinzu kommen viereinhalb Millionen Krafträder. Auf zehn Einwohner suchen in Deutschland also sechs Autos und ein halbes Motorrad eine Stellfläche. Gerade im innerstädtischen Bereich herrscht also akuter Platzmangel.
Die Gleichung ergibt also pro Garage mindestens ein Auto, das zumindest zeitweise vom Seitenstreifen verschwindet und hilft, die überfüllten Straßen und Innenstädte zu entlasten. Die Bauordnungen der einzelnen Länder lesen sich durch die Bank recht ähnlich. Sinngemäß heißt es: Eine Garage ist eine Abstellfläche für ein Kraftfahrzeug, Punkt. Zwar steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, dass neben dem Automobil absolut nichts in der Garage abgestellt werden darf; es wird aber eben auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass man abseits eines Pkw noch etwas in der Garage abstellen darf.
Wer seine Garage zweckentfremdet, muss mit einem Bußgeld rechnen
Eine Garage, die allem, aber nicht dem Abstellen eines Autos dient, kann auch den Nachbarn ein Dorn im Auge sein. Melden sich diese beim zuständigen Ordnungsamt, kann es je nach Kommune auch zu Bußgeldern kommen.
Die Stadt Dortmund ahndet Fälle ausschließlich im Falle einer Anzeige. Christian Schön, von der Stadt Dortmund, hierzu: "Der Eigentümer müsste eine Nutzungsänderung beantragen, die ihm versagt werden kann, wenn es einen eklatanten Mangel an Stellplätzen im Umfeld gibt." Auch in Hagen ist bei Verstößen durchaus ein Ordnungsgeld möglich. "Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden, ob zum Beispiel die Garage wirklich zweckentfremdet wird oder eventuell eine Nutzungsänderung möglich ist. Kontrolliert wird anlassbezogen.", so ein Pressesprecher der Stadt. Fällt die missbräuchliche Nutzung auf, muss zumindest vorerst wieder ein Zustand hergestellt werden, in dem ein Fahrzeug in der Garage abgestellt werden kann. Es spielt hier auch keine Rolle, ob die Garage lediglich angemietet ist oder ob es sich bei ihr um Eigentum handelt. Neben einem Pkw, einem Kraftrad und einem Fahrrad ist grundsätzlich notwendiges Zubehör rund um das Fahrzeug in Garage geduldet. Wechselreifen etwa kann man genauso bedenkenlos wie Putzmittel und Werkzeuge einlagern.
Fazit
Wer ländlich wohnt, wird die Dramatik vermutlich nicht nachempfinden können. Wer allerdings in einer dicht besiedelten Stadt wohnt oder regelmäßig dort ein- und auskehrt, wird den Frust kennen: Da wo man parken möchte findet man minutenlang keine geeignete Stellfläche oder aber man sucht direkt weit ab vom Trubel und nimmt eine kurze Busfahrt oder einen Spaziergang in Kauf. Die Tatsache, dass wertvolle Garagenfläche da lieber für alte Farbeimer und aktuell nicht benötigte Möbel benutzt wird, statt das Fahrzeug dort abzustellen, stößt einem da nur umso unangenehmer auf. Wie teuer ein Verstoß im Einzelfall wird, wird auf kommunaler Ebene entschieden.
Dabei bietet die sachgemäße Garagennutzung unangefochtene Vorteile:
- Das Auto bleibt vor jeglichen Witterungseinflüssen geschützt.
- Im Winter spart man sich das Kratzen.
- Im Sommer muss man den Innenraum des Autos nicht erst herunterkühlen.
- Sofern sich kein Taubenschlag in der Garage befindet, wird man keinen Vogelkot vom Auto kratzen müssen.
- Die Garage bietet definitiv einen deutlich höheren Diebstahlschutz, als der nächstgelegene Bordstein.
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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