Streitschlichtung erleichtert
Viele Autofahrer scheuten sich in der Vergangenheit, bei nicht zufriedenstellend erbrachten Leistungen von Vertragspartnern ihr Recht einzufordern. Zu hoch sind die finanziellen Barrieren, die durch langwierige Gerichtsverfahren drohen und die Informationslage bei Rechtsfragen war bislang dürftig. Das soll sich jetzt mit den zuständigen Schlichtungsstellen ändern, die ab dem 1. April 2016 ihre Arbeit aufnehmen.
Schlichtung jetzt möglich
Laut der Bundesregierung ist es, mit dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz ab dem 1. April 2016 möglich, Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen direkt bei einer der zuständigen Schlichtungsstellen zu begleichen. Das bedeutet für den Autofahrer, dass auch die Auseinandersetzung mit Fahrzeughändlern und Werkstätten nicht vor Gericht enden muss, sondern bei einer der Schlichtungsstellen beigelegt werden kann.
Damit setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten um. Die Verbraucherschlichtungsstellen erfüllen dabei die gesetzlichen Qualitätsanforderungen, staatlich abgesichert, kostengünstig und leicht zugänglich zu sein.
Schlichterstellen im gesamten Bundesgebiet
Benötigen Sie eine Schlichtung, helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Stelle die Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/home) oder die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (https://www.verbraucher-schlichter.de) weiter. Dabei versteht sich das Angebot als Ergänzung zum Rechtsschutz durch die Gerichte, der durch die Beratung eines Schlichters nicht eingeschränkt wird.
Das heißt, der erste Gang könnte zukünftig der Weg zum Schlichter sein, danach (sollte keine Übereinkunft getroffen worden sein) kann man immer noch einen gerichtlichen Entscheid bewirken. Ist allerdings bereits ein Gericht beauftragt, ist der Weg zum Schlichter nicht mehr möglich.
Bei Differenzen mit der Werkstatt kann man sich z.B. an eine Schiedsstelle des Kfz-Handwerks (http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/suchen-finden/schiedsstellenkarte.html) wenden, bei einem Streit mit einem Versicherungsunternehmen ist u.a. der Versicherungsombudsmann des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html) der Ansprechpartner. Beschwerden bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für die Unternehmen dürfen von ihm verbindlich entschieden werden. Und auch bei höheren Streitwerten bis zu 100.000 Euro darf der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.
Fazit
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Durch die Schaffung neuer Schiedsstellen kann der Verbraucher bei vielen Konfliktfällen mit dem Vertragspartner auf schnelle Hilfe hoffen. Dazu ist die Zuhilfenahme eines Schlichters in den überwiegenden Fällen für den Verbraucher kostenfrei und eine, für beide Seiten annehmbare Lösung kann schnell erwirkt und umgesetzt werden. Gerichts- und Anwaltskosten entfallen. Und auch für die Kfz-Werkstätten kann das Einschalten einer Schlichtungsstelle ein Weg sein, trotz Differenzen eine positive Lösung zu finden und ihre Kunden damit auch weiterhin an den Betrieb binden zu können.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow
Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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